80. Landsgemeinde vom 20. März 2021

Gestützt auf die Sonderbestimmungen für Versammlungen von Gesellschaften gemäss Art. 27 der Covid-19-Verordung 3, gültig bis 31.12.2021, wird die 80. Landsgemeinde der Eidgenössischen Turnveteranen-Vereinigung Gruppe Zentralschweiz auf dem schriftlichen Weg durchgeführt. Die Obmannschaft bedauert sehr, die diesjährige 80. Landsgemeinde nicht physisch durch­führen zu können.
Bereits im Januar wurden die Turnveteranen über die schriftliche Durchführung informiert und am 22. Februar 2021 wurden die Turnveteranen zur schriftlichen Landsgemeinde eingeladen.

 

Besten Dank und mit Turnergruss – Emil Kälin